1973 gibt sich der Verein eine neue Satzung

Bei der Generalversammlung des Vereins im Januar 1972 sprach sich die Vorstandschaft dafür aus, eine Statutenänderung in der in die Jahre gekommenen Vereinssatzung vorzunehmen.
Die Vorstände der letzten zehn Jahre waren mit ihren Erfahrungen und Anregungen an der neuen Satzung, die dann 1973 erfolgte, maßgeblich beteiligt. So wurde das Mindestalter von ursprünglich 19 Jahren auf 16 Jahre herabgesetzt. Die Wahl der Vorstandschaft soll künftig nur noch alle zwei Jahre durchgeführt werden, entgegen der bisherigen jährlichen Neuwahl. Der Wahltermin selbst ist nicht mehr fest verankert an den ersten Sonntag des Jahres gebunden, sondern findet innerhalb des ersten Monats nach Ablauf des zweiten Amtsjahres statt. Anstelle von drei werden in der künftigen Vorstandschaft fünf Mitglieder vertreten sein. Auch das Vorgehen bei vereinsschädigendem Verhalten wurde geändert. So wird nach der neuen Satzung kein sofortiger Ausschluss bei einem Verstoß gegen die Vereinssatzung mehr erfolgen, sondern die Vorstandschaft wird von Fall zu Fall die Schwere des Vergehens prüfen und erst dann über den Mitgliedsauschluss entscheiden. Ferner wurde auch auf den Paragraphen verzichtet, der regelt, dass aktiv im Verein nur derjenige sein kann, der ledig ist.