Donaukurier:
- erstellt am 25.02.2019
Fröhliche Brüder feiern Fasching
Dollnstein (EK) Die Fröhlichen Brüder Dollnstein laden am Faschingssamstag, 2. März, wieder zu ihrem alljährlichen Faschingsball im Gasthof "Bayerischer Hof" ein. Lesen Sie mehr auf donaukurier.de
- erstellt am 03.01.2019
Fröhliche Brüder wählen neu
Dollnstein (EK) Die Fröhlichen Brüder Dollnstein halten ihre Generalversammlung am Sonntag, 6. Januar, im Gasthaus "Zur Blauen Traube" ab. Lesen Sie mehr auf donaukurier.de
- erstellt am 21.12.2018
Versteigerung im Gasthof
Dollnstein (EK) Die Christbaumversteigerung der Fröhlichen Brüder Dollnstein findet am 26. Dezember im Gasthof "Zur Post" ab 19.30 Uhr statt. Lesen Sie mehr auf donaukurier.de
- erstellt am 14.09.2018
Ausflug der Fröhlichen Brüder
Dollnstein (EK) Der zweitägige Vereinsausflug der Fröhlichen Brüder Dollnstein führt in diesem Jahr nach Lichtenfels in Oberfranken. Lesen Sie mehr auf donaukurier.de
- erstellt am 09.08.2018
Fröhliche Brüder feiern Gartenfest
Dollnstein (EK) Am kommenden Sonntag, 12. August, veranstalten die Fröhlichen Brüder Dollnstein nach dem Gottesdienst ihr Gartenfest am Marktplatz. Lesen Sie mehr auf donaukurier.de
- erstellt am 13.07.2015 um 17:44 Uhr
Der Verein Fröhliche Brüder Dollnstein feierte vier Tage lang seinen 125. Geburtstag
Dollnstein (EK) „Frohe Arbeit, frohes Feiern“: Diese Zeile steht in einer Textvariante der Bayernhymne, und unter dieses Motto darf man getrost das Fest der Fröhlichen Brüder Dollnstein einordnen. Vier Tage lang feierte der anno 1890 gegründete Verein seinen Geburtstag. Lesen Sie mehr auf donaukurier.de
- erstellt am 30.09.2002 um 19:33 Uhr
Fröhliche Brüder Dollnstein gehen auf Kirchweihausflug
Dollnstein (khe) Der heurige Kirchweihausflug der Fröhlichen Brüder Dollnstein führt am Samstag, 19. Oktober, nach Kehlheim. Lesen Sie mehr auf donaukurier.de
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- Geschrieben von: Webseitenadministrator - Fröhliche Brüder Dollnstein e.V.
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Die Vereinsgründung am Ende des 19. Jahrhunderts
Längst vergessen war die Zeit des Krieges 1870/71. Frankreich war besiegt. Tod und Trauer wurden verdrängt vom Nationalstolz des wieder erstarkten Deutschlands. Das Kaiserreich schickte sich an, mit der einsetzenden Industrialisierung Anschluss auf den Weltmärkten zu gewinnen. Nach einer Zeit der Nöte und Entbehrungen empfand der Bürger das Gefühl aufkeimenden Wohlstandes. Das Volk begann wieder das Leben zu genießen. War es deshalb verwunderlich, dass sich auch in Dollnstein der Wunsch auf bessere Lebensqualität, auf Freude am Leben und auf Lust zum Feiern regte? Vor allem unter den jungen Männern Dollnsteins wurde das Verlangen nach einer Gesellschaft, die diese Sehnsüchte befriedigen konnte, immer größer. Am 18. Oktober 1890 schien der Tag dafür gekommen. Ledige junge Burschen taten sich zusammen und gründeten einen Verein, dem sie den Namen "Fröhliche Brüder" gaben. Wie das Vereinsprotokoll vom Oktober 1890 aussagt, erhielt unter diesem Namen auch die obrigkeitliche Genehmigung".
Bereits am 16. November 1890 legte die Vorstandschaft des neu gegründeten Vereins die künftig geltenden Statuten fest. Wie aus dem "Vorstandsbuch der Fröhlichen Brüder" anlässlich der Generalversammlung vom 2. Januar 1892 hervorgeht, wurde Miachael Mödl zum 1. Vorsitzenden, Johann Gegg zum "Kassier" und Alois Bittl zum Schriftführer gewählt. Als Ausschussmitglieder gingen Josef Greiner, Josef Meiere und Alois Hauf aus der Wahl hervor. Ihr persönlicher Einsatz und ihr ganzes Streben galt der Gründung und der Weiterentwicklung des neu gegründeten Burschenvereins "Fröhliche Brüder".
Am 26. Juni 1892 beschloss die Vorstandschaft mit einer Zweidrittelmehrheit die Ausrichtung einer wohlorganisierten Gründungsfests am 10 Juli 1892, um sich als Verein erstmals einer großen Öffentlichkeit vorzustellen. Am Festtag wurden die Gastvereine mit Musik am Ortsrand empfangen und in einem Umzug zum Festplatz geleitet.
Der Festball zur Vereinsgründung selbst fand beim 1. Vereinswirt Xaver Gegg statt. Da bei den Umzügen bekanntlich eine Vereinsfahne erforderlich ist, wurde zu deren Anschaffung von jedem Mitglied ein für damalige Verhältnisse hoher Beitrag von zwei Mark erhoben.
Mitgliedschaft und Zweck des Vereins
"Zutritt zum Verein "Fröhliche Brüder" hat jeder ledige Bursche, wenn er das 17. Lebensjahr überschritten und sich im Vollgenuss der bürgerlichen Ehrenrechte befindet", so wurde es im § 2 der Vereinsstatuten festgelegt. Diese Regelung wurde erst nach einer Satzungsänderung von 1973 aufgehoben. Ursprünglich war das Mindestalter für Burschen sogar auf 19 Jahre angesetzt worden. Unter 18-Jährige hatten bei Versammlungen allerdings kein Stimmrecht. § 3 der Statuten regelte, dass sich die Vorstandschaft aus einem 1. und 2. Vorstand, einem Kassier und drei weiteren Ausschussmitgliedern zusammensetzen sollte. Sinn und Zweck des neuen Vereins war, so wenigstens in § 2 der Vereinsatzung nachzulesen. "die gesellschaftliche Unterhaltung im engen Kreis zu pflegen". In einem Nachtrag im Vorstandsbuch § 14 vom 2. November 1891 beschloss man, zusätzlich die jährliche Abhaltung eines Stiftungsfestes im September. "Der Geselligkeit aber", so heißt es wörtlich weiter, "soll durch heitere Zusammenkünfte stets Rechnung getragen werden". Als jährlich wiederkehrende Veranstaltungen spielten der Fasching mit den Maskenzügen, der Kathreintanz, die Maifeier und das Stiftungsfest eine bedeutende Rolle. Tradition wurden auch die ab 1893 stattfindenden Christbaumversteigerungen mit Musik, die wesentlich zur Gestaltung dörflicher Geselligkeit beitragen. Mit Ausflügen in die nähere Umgebung während der Sommerzeit wurden der Zusammenhalt gefestigt und gemeinsame Interessen gepflegt.
Das Reglement des Vereins war sehr auf Einhaltung der Statuten bedacht. § 4 forderte den unbedingten Gehorsam dem Vorstand gegenüber, andernfalls hatte das fehlige Mitglied mit einer Rüge und im Wiederholungsfalle gar mit dem Vereinsausschluss zu rechnen. Auch Beitragszahlungsverweigerungen oder ehrenrührige Äußerungen führten zum unvermeidbaren Ausschluss, der wie im Protokoll vermerkt, auch praktiziert wurde. Trotz der strengen Regelungen verzeichnete der Verein von Anfang an regen Zulauf.
Festgelegt waren die für eine Aufnahme in den Verein und die Beitragskosten im § 5.
Wegen der geringen monatlichen Beiträge von anfangs 20 Pfennigen und einer einmaligen Aufnahmegebühr von zwei Mark, die sich in der Regel jeder leisten konnte, schwankte die Mitgliederzahl beständig um die Hundert. Dennoch ist im Vereinsbuch immer wieder die Rede von säumigen Zahlern, die dann oftmals nach wiederholter Zahlungsaufforderung den Verein verlassen mussten. Im § 6 war reglementiert, wie im Falle eines freiwilligen Austritts aus dem Verein und bei einem erneuten Eintritt zu verfahren sei. Auch das Verhalten beim Austritt aus der passiven Mitgliedschaft und der erfolgten Aufnahme in den passiven Mitgliedstand wurde bei der Verehelichung des ledigen Mitglieds im § 7 geregelt. Die § 8 bis 12 legten den jährlichen Wechsel des Vereinslokals, das Vorgehen bei erforderlicher Statutenänderung, die Einberufung zu einer Generalversammlung bei unvorhersehbaren Ereignissen, den fällig werdenden Extrabeitrag bei Todesfällen von Mitgliedern und nicht zuletzt die Auflösung des Vereins fest.
Schwere Zeiten für den Verein
Nach einer Periode der steten Weiterentwicklung des Vereins trat mit Eintritt des Deutschen Reiches in den I. Weltkrieg ein absoluter Stillstand im Vereinsleben ein. Die Aufzeichnungen im Vorstandsbuch des Vereins enden abrupt mit dem Vereinsprotokoll vom 14. Juni 1914. Erst am 25. Dezember 1918, nach Ende des unseligen Krieges, traf sich die Vorstandschaft wieder zu einer Versammlung in der, wie Schriftführer Josef Bittl im Protokoll vermerkte, beschlossen wurde, "dass die Beiträge während der Kriegszeit hinfällig bleiben". Bei einer Versammlung am 09. November 1919 zugunsten der Kriegsgefangenen im Gasthaus Mittermeier ein Konzert zu veranstalten.
Wirtschaftskrise und Geldverfall fordern den Verein...
Unter der Inflation hatten auch die Vereine finanziell zu leiden. Das beweist ein Eintrag im Protokoll vom 08. Januar 1922. So mussten die Beiträge von vordem 20 Mark auf 50 Mark erhöht werden. Geld wurde immer knapper, den die Preise galoppierten den Löhnen und Gehältern davon.
Eine Preistafel in den Berliner Markthallen vom 09. Juni 1923 wies beispielsweise für ein Pfund Rindfleisch 8.500 bis 12.000 Mark aus. Ein Pfund Butter war für 13.000 bis 15.000 Mark zu kaufen. Ein Pfund Kartoffeln kostete 2.200 bis 2.500 Mark und für ein einziges Hühnerei wurden 800 bis 810 Mark genommen. Die Geldentwertung zeigte sich am besten an der Dollarnotierung. Hatte im Juli 1914 ein Dollar ein Gegenwert von 4,20 Mark, so musste man am 15. November 1923 die unbeschreibliche Summe von 42.000.000.000.000 (4.2 Billionen!!!) Mark für einen US-Dollar aufbringen.
Trotz Not und Elend zeigt sich der Verein spendabel
Der Schreiber des Vorstandbuches vermerkte am 22. Juli 1922, "dass für eine Sammlung zur Kriegergedenktafel vom Verein finanziell nichts beigetragen werden könne.". Der Chronist berichtete aber weiter, "doch fanden sich die Mitglieder bereit, einzutreten (finanziell)für Ihre auf dem Feld er Ehre gebliebenen Kollegen". Trotz der Ebbe in der Vereinskasse wurde für minderbemittelte Schulkinder und für Kirchmusikalien auf Antrag von Lehrer Hoffmann vom Verein eine Summe von 10.000 Mark (Inflationsgeld!!) aufgebracht. Auch Angehörige verstorbener Mitglieder wurde vom Verein bereits seit 1907 eine finanzielle Unterstützung zuteil. Noch bis zum heutigen Tag erweist der Verein seinen Toten die Ehre mit einer Kranzspende und einem Trompetensolo.
Wie groß damals die Not in der Vereinskasse war, verdeutlichte ein weiteres Beispiel. Für die reparaturbedürftige Vereinsfahne musste, nach einer Aufzeichnung vom 3. März 1923, eine Getreidesammlung "zur Begleichung der anfallenden Auslagen" veranstaltet werden. Bei der anstehenden Fahnenweihe nach der Reparatur wurde der Fahne, trotz anfänglicher Ablehnung, weil die Bilder auf der Fahne beim Dollnsteiner Pfarre wenig Gegenliebe fanden, am 29. Juli 1923 dennoch der kirchliche Segen erteilt. Zuvor musste allerdings eine Seite der Fahne abgeändert werden. Das Fahnenbild wurde auf ein Motiv mit der Dollnsteiner Burg und der Aufschrift: "Treu der Heimat" umgestaltet. Das Fahnenbild zeigt weiter den über der Birg thronenden Petrus und dem Spruch: "Treu dem Glauben".
Die Rückseite der Fahne allerdings blieb unverändert. Zur Fahnenweihe waren 25 auswärtige Vereine eingeladen, so jedenfalls ist es im Bericht des Protokollführers nachzulesen.
Aber auch bei den Veranstaltungen erfolgten Abstriche wegen der Geldnot. Als eine Folge wurde die Kirchweihmusik von bisher zwei auf nur einen Tag gekürzt. Selbst beim Monatsbeitrag wurde aufgrund es stetig steigenden Geldwertverfalles ein Vergleichswert ab 1. Juli 1923 der jeweils gültige Bierpreis für einen halben Liter herangezogen. Auch das Hochzeitsgeschenk für ein Mitglied wurde auf die Höhe des Preises für eine Halbe Bier reduziert. Am 15. November 1923 endlich hatte der Inflationsspuk ein Ende. Eine Billion Papiermark aus dem wertlosen Inflationsgeld konnten gegen eine Gold- oder Rentenmark eingetauscht werden.
Das vorläufige Aus des Vereins im Jahre 1934
Ruhig verlief das Vereinsleben in den Jahren 1924 bis 1933. Die alljährlichen Traditionsveranstaltungen wie der Kirchweih- und der Kathreintanz, die Maifeier und die Christbaumversteigerung wurden abgehalten und den Einladungen anderer Vereine zu Jubiläumsfeiern Folge geleistet. Für die Fröhlichen Brüder selbst gestaltete sich der 13. Juli 1930 zu einem seiner Glanztage in der Vereinsgeschichte, konnte man doch gemeinsam das 40. Stiftungsjahr begehen. Dass dieses Jubiläum auch gebührend gefeiert werden konnte, war einer Spendensammlung zu verdanke. Die Zeit der Unbekümmertheit und der Vereinsfreiheiten sollten jedoch bald vorüber sein. In der Generalversammlung vom 4. Februar 1934 enden abrupt die Aufzeichnungen der Vorkriegsgeschichte des Vereins "Fröhliche Brüder" im Protokollbuch.
Mit der Auflösung des Vereins nach der Gleichschaltung der Vereine in nationalsozialistisches Gedankengut erstarb für viele Jahre jegliche öffentliche Vereinsarbeit der "Fröhlichen Brüder". Hugo Rehm, dem letzten Vorkriegsvorstand, gelang es noch die Vereinsfahne über die Wirren des II. Weltkrieges zu retten. Das Vereinshorn, 1894 als Symbol der Brüderlichkeit von Dollnsteiner Jungfrauen gestiftet, fand damals einen sicheren Platz im Gasthaus Xaver Mittermeier.
Neubeginn im Jahre 1950
Vorbei war der schreckliche Krieg. Die Bevölkerung besann sich wieder auf altgewohnte Traditionen und Einrichtungen. Auch das Vereinsleben erwachte langsam wieder aus seinem Dornröschenschlaf. Zahlreiche ehemalige Mitglieder des Vereins "Fröhliche Brüder" forderten die Wiedergründung ihres, vom Nationalsozialismus aufgelösten Traditionsvereins. Josef Bittl war es, der am 12. März 1950 zu einer Versammlung zwecks Neugründung des Vereins "Fröhliche Brüder" ins Gasthaus Hetzler, der letzten Herberge des Vereins im Jahre 1934, einlud, wie Schriftführer Matthias Wünsch im Protokoll der Gründungsversammlung vermerkte. Bittl, der die Versammlung eröffnete, regte bei den Erschienenen eine angeregte Diskussion an, die in einer allgemeinen Zustimmung zu einer Vereinsneugründung endete. Auf Anhieb trugen sich 37 Anwesende ins Vereinsmitgliederverzeichnis ein. Bei der im Anschluss erfolgten Vorstandswahl wurde Hans Hauf zum 1. Vorstand berufen, sein Stellvertreter wurde Rudolf Rehm. Zum Kassier wurde Xaver Gegg bestellt, der sich bereits in den Vorkriegsjahren in diesem Amt bewährt hatte, wie Schriftführer Matthias Wünsch in seinem Protokoll von der Gründungsveranstaltung vermerkte. Für jedermann erschwinglich, beschloss man einen monatlichen Vereinsbeitrag von 30 Pfennigen. Bei einer Versammlung am 30. April des gleichen Jahres, in der 45 Mitglieder anwesend waren, ergriff Vereinsbruder Andreas Rumpf das Wort und referierte über "Sinn und Zweck der Brüderlichkeit und über Kameradengeist, der im Leben ein großer Faktor ist", wie er wörtlich zitierte. Mit seiner abschließenden Aufforderung an die jungen Kameraden, dem Verein beizutreten und aktiv am Vereinsleben mitzuarbeiten, endete sein leidenschaftlicher Apell. Vielleicht war dies der Anlass, dass die Mitgliederzahl in den folgenden Jahren die Hundertermarke überstieg.
Gedrängt vom Wunsch vieler Mitglieder, besann sich der Verein im Jahre 1952 auf vergangene Faschingstraditionen in der Narrenhochburg Dollnstein. Mit der Abhaltung eines Faschingszuges galt der Ort auf Jahre als gute Adresse für Faschingsnarren. Zuschauer aus nah und fern belagerten in den "Fünfziger-Jahren" am Rosenmontag die Dollnsteiner Straßenzüge, durch die sich der ausgelassene "Gaudiwurm" mit zahlreichen Wagen, Fuß- und Musikgruppen zum großen Narrentreffen am Marktplatz wälzte.
Zehn Jahre danach war allerdings schon wieder die Zeit der großen Umzüge vorbei. Erst 1977, so ist es im Protokoll des Vereins vom7. Januar 1977 nachzulesen, kam es unter Beteiligung sämtlicher Ortsvereine und mit Unterstützung der "Gemeindeobrigkeit" wie der Chronist vermeldete, zu einem neuen Aufschwung des Dollnsteiner Faschings mit der Aufstellung eines Faschingsumzuges.
Neue Gepflogenheiten nehmen Einzug ins Vereinsgeschehen
Waren es früher überwiegend Feiern und Tanzveranstaltungen des Vereins, die zu kirchlichen Festtagen wie an Kirchweih, zu Kathrein und an den Weihnachtsfeiertagen abgehalten wurden, ging der Trend im Laufe der Jahre immer mehr auf die profane Aktivität über. Erinnert sei dabei an den in den 50er Jahren aufkommenden Brauch des Maibaumaufstellens, der bereits seit 1968 fester Bestandteil im Vereinsleben ist. Die anfänglich abgehaltenen Christbaumversteigerungen verloren ebenfalls nach und nach ihren Reiz und wurden Zug um Zug von Verlosungen abgelöst. 1963 wurden auf Vorschlag der Vorstandschaft Kameradschaftsabende, die alle sechs Wochen stattfinden sollten, eingeführt. Hier war vor allem Ludwig Schwarz die treibende Kraft, der zum Ansporn des Vereinslebens und zur Aufrechterhaltung der "Geselligkeit und des Frohsinns" drängte. Wie im Privatbereich fand allmählich auch die alte Tradition für Vereinswanderungen in die nächste Nachbarschaft keinen Anklang mehr bi den Mitgliedern.
Dagegen waren ein- und mehrtägige Ausflüge mit der Bahn, Bus oder dem Schiff zu ferneren Zielen ab 1964 immer mehr bei der Mitgliedschaft gefragt. Ein Jahr danach hatte sich die Vorstandschaft auch für eine jährliche Abhaltung von Nikolausfeiern entschieden. Zum Nikolausabend im Gasthaus "Post" am 3. Dezember 1967 fanden sich 85 Mitglieder mit ihren Angehörigen ein, wie 1. Vorstand Rudolf Worsch lobenswert im Protokoll vermerkte.
1973 gibt sich der Verein eine neue Satzung
Bei der Generalversammlung des Vereins im Januar 1972 sprach sich die Vorstandschaft dafür aus, eine Statutenänderung in der in die Jahre gekommenen Vereinssatzung vorzunehmen.
Die Vorstände der letzten zehn Jahre waren mit ihren Erfahrungen und Anregungen an der neuen Satzung, die dann 1973 erfolgte, maßgeblich beteiligt. So wurde das Mindestalter von ursprünglich 19 Jahren auf 16 Jahre herabgesetzt. Die Wahl der Vorstandschaft soll künftig nur noch alle zwei Jahre durchgeführt werden, entgegen der bisherigen jährlichen Neuwahl. Der Wahltermin selbst ist nicht mehr fest verankert an den ersten Sonntag des Jahres gebunden, sondern findet innerhalb des ersten Monats nach Ablauf des zweiten Amtsjahres statt. Anstelle von drei werden in der künftigen Vorstandschaft fünf Mitglieder vertreten sein. Auch das Vorgehen bei vereinsschädigendem Verhalten wurde geändert. So wird nach der neuen Satzung kein sofortiger Ausschluss bei einem Verstoß gegen die Vereinssatzung mehr erfolgen, sondern die Vorstandschaft wird von Fall zu Fall die Schwere des Vergehens prüfen und erst dann über den Mitgliedsauschluss entscheiden. Ferner wurde auch auf den Paragraphen verzichtet, der regelt, dass aktiv im Verein nur derjenige sein kann, der ledig ist.
Vereinsaktivitäten von 1975 bis zum 100jährigen Gründungsfest 1990
Herausragendes Ereignis im Vereinsleben war sicherlich das Fest der Neunzigjahreier der Vereinsgründung, das vom 20. - 22. Juni 1980 unter Teilnahme aller örtlichen Vereine mit großem Pomp gefeiert wurde.
Vorangegangen war eine nahezu eineinhalbjährige Vorbereitungszeit unter dem damaligen Festausschussvorsitzenden Rudolf Worsch sen. und seinen zwölf Ausschussmitgliedern Franz Schubert, Theo Klaußner sen., Karl Bittl, Georg Reinwald, Hans Nieberle, Walter Vierring, Alfons Böswald, Siegbert Stemmer, Franz Sutor, Walter Wurscher, Herbert Meier und Josef Reile. Zusammen mit den Festdamen Siegried Bauch, Regine Kraus, Gabi Lenz, Petra Link, Petra Renn, Gerda Ruthingsdorfer, Petra Sichert, Sonja Ziller, Heidi Steib, Evi Vierring und der Fahnenbraut Waltraud Niederle gestalteten sie ein Jubiläumsfest, das sich einen würdigen Platz in der Vereinschronik verdiente. Schirmherr der damaligen Feier war der ehemalige dorfgeistliche, Pfarrer Ludwig Körner. Als Patenverein waren die "Fröhlichen Brüder" aus Workerszell zu Gast. Den musikalischen Rahmen stellte die Blaskapelle Dollnstein.
In Erinnerung dürfte vielen Festteilnehmern noch die aus Funk und Fernsehen bekannte Showkapelle "Berglandecho" aus Österreich geblieben sein, die am Festsonntag die Feier stimmungsvoll ausklinge ließ.
1982 wäre ein noch ein in der Chronik festgehaltenes Treffen mit dem Schützenverein Hamburg-Ochsenwerter erwähnenswert, zu dem der Dollnsteiner Verein eingeladen wurde. Beziehungen zu einzelnen Mitgliedern des Hamburger Schützenvereins bestehen noch bis zum heutigen Tag.
Eine weitere Gelegenheit, sich in der Öffentlichkeit zu repräsentieren, bot sich den "Fröhlichen Brüdern" im Jahre 1987 bei der 600-Jahrfeier zur Markterhebung Dollnsteins. Viele Vereinsmitglieder wirkten an der zu diesem Anlass eigens von Lehrer Xaver Regler geschriebenen Theateraufführung "Das Marktrecht zu Dollnstein" und am historischen Festzug mit.
Schon zwei Jahre später stürzte sich der Verein in die Vorbereitungen zur Hundertjahrfeier des Gründungsfestes. Die Generalversammlung im Januar 1989 stand deshalb ganz im Zeichen der für 1990 geplanten Jubiläumsfeier. Unter Festausschussvorsitzendem Rudi Worsch sen., der ja in gleicher Eigenschaft bereits das 90-jährige Gründungsfest mit Bravour über die Bühne brachte, wurde eineinhalb Jahre gezielt auf das bevorstehende Großereignis der Hundertjahrfeier, das vom 12. - 15. Juli 1990 stattfinden sollte, hingearbeitet. Mit den Festausschussmitgliedern Siegfried Stemmer, Josef Bauer, Erich Kraus, Rudi Worsch jun., Manfred Schwarz, Hermann Lenz, Theo Klaußner jun., Karl Schott, Josef Reile und Johann Gegg, sowie den 14 Festdamen Sandra Bauer, Sandra Bittlmayer, Michaela Bittl, Gisela Golling, Ulrike Elsner, Michaela Genzmer, Beate Gerner, Maria Kerner, Birgit Meyer, Rosa Neuber, Sonja Reinwald, Daniela Schamberger, Karin Sichert und Silke Hartl gelang eine Festaufführung, die einer Hundertjahrfeier würdig war. Patenverein war, wie zehn Jahre zuvor, der Verein "Fröhliche Brüder" aus Workerszell. Die Schirmherrschaft zur Jubiläumsfeier übernahm Hugo Bittlmayer.
Zur musikalischen Gestaltung der Jubelfeier trugen die Blaskapelle Dollnstein, die aus Funk und Fernsehen bekannte Showband "Joe Williams" und die Kapelle "Altmühl-Express" bei. Am Sonntagsfestzug formierten sich nach dem Festgottesdienst, der am Vormittag auf dem Marktplatz stattfand, neben dem Schützenverein aus Hamburg-Ochsenwerder kamen 52 weitere Vereine und fünf Kapellen zu einem imposanten Festzug, der sich vom Festplatz durch die Straßen des Ortes zog, zusammen. Zum Festausklang wurde ein von allen viel bestauntes Feuerwerk abgebrannt.
Rückblick auf die Jahre 1991 bis 2000
Ruhig verliefen die folgenden Jahre der Vereinsgeschichte. Nach den Aktivitäten zur Jahrhundertfeier des Vereins ging es wieder zum Tagesgeschäft über. Nach den Faschingsveranstaltungen und der Beteiligung am Faschingszug stand im Vereinsprogramm das schon alljährlich zur Tradition gewordene Aufstellen des Maibaumes. Zur festen Einrichtung wurden auch die Gartenfeste und die Christbaumversteigerungen.
Erwähnenswert wäre noch das Ausrichten einer Bildersuchfahrt, die erstmalig am Kirchweihsamstag 1991 durch den Landkreis Eichstätt führte. Mitglieder des Vereins nahmen daran mit 21 Autos mit Fahrer und Beifahrer teil.
Wegen mangelnder Beteiligung mussten die zweitägigen Vereinsausflüge in den Jahren 1992 und 1994 bis 1996 abgesagt werden. Die Vorstandschaft entschloss sich deshalb, künftig nur mehr eintägige Ausflüge anzubieten, die dann auch guten Anklang fanden. Anstelle der Bildersuchfahrten, die am Kirchweihsamstag stattfanden, ging man ab 1998 aus den vorgenannten Gründen dazu über, Tagesfahrten abzuhalten, die so große Zuläufe hatten, dass ein Bus fast nicht ausreichte.
110 Jahrfeier der Fröhlichen Brüder Dollnstein
In einer außerordentlichen Generalversammlung, die am 4. April 1998 im Gasthaus "Kirchenschmied" einberufen wurde, fand die Wahl des Festausschusses für einen reibungslosen Verlauf der 110 Jahresfeier statt.
Neben Festleiter Rainer Bublak, seinem Stellvertreter Wolfgang Hajak bestand der Festausschuss aus elf weiteren Mitgliedern, die sich zur Vorbereitung und Durchführung der 110-jährigen Jubelfeier zur Verfügung stellten. Auch acht Festdamen konnten für die Ausrichtung des Festes gewonnen werden.
Gelohnt hat sich die akribische Vorbereitung auf das anstehende Event. Am Donnerstag, den 20. Juli 2000 war es dann soweit. Um 19.00 Uhr wurde der Betrieb im Festzelt eröffnet. Am darauffolgenden Freitag wurde um 18:00 Uhr der Patenverein "Fröhliche Brüder Workerszell" mit einer anschließenden Kranzniederlegung am Kriegerdenkmal eingeholt. Nach dem Bieranstich durch den Schirmherr Bürgermeister Konrad Liepold und den Begrüßungsreden des Festleiters und des Bürgermeisters nahm der Festbetrieb unter Begleitung der Dollnsteiner Blaskapelle seinen Verlauf. Der Samstag, 22. Juli , stand dann mit der Showkapelle "Musikuss" ganz im Zeichen der Jugend. Die Dollnsteiner Blaskapelle kündigte den Sonntag durch den Weckruf an. Nach dem Empfang des Patenvereins, der Orts- und Gastvereine fand im Festzelt ein feierlicher Festgottesdienst statt. Um 13:00 Uhr formatierte sich der Festzug, an dem sich 53 Vereine und fünf Musikkapellen beteiligten. Unter dem Beifall tausender Zuschauer zog sich der imposante Zug durch Dollnsteins Straßen und fand im Festzelt seinen Abschluss.
Die Zeit nach der 110 Jahrfeier
Angespornt durch den Erfolg der 110 Jahrfeier fand der Verein Kraft, die Geschicke seiner Vereinszukunft voranzutreiben. Neben Ausflügen, Teilnahmen an Jubiläen von Nachbarschaftsvereinen, der Ausrichtung von Faschingsbällen, dem jährlichen Aufstellen von Maibäumen, der Beteiligung an Faschingsumzügen, dem Abhalten von Gartenfesten und Christbaumversteigerungen, gab es zahlreiche Gelegenheiten dem Motto des Vereins nach Einheit und Geselligkeit Rechnung zu tragen. Freilich unterlag der Verein auch in den vergangenen Jahren einer stetig schwankenden Mitgliederzahl. So waren im Jahr 2006 einmal sogar 319 Mitglieder zu verzeichnen, eine Zahl die sich allerdings im Jahre 2013 auf 297 verringerte. Auch in der Vorstandschaft hat sich mit den Neuwahlen einiges verändert. So wechselten von 2000 bis 2012 drei Vorstände nachdem ihre Vorgänger ihre Ämter zur Verfügung stellten. Trotz all der Umstände blieb das Vereinsleben mit seinen Aktivitäten ein wesentlicher Bestandteil im örtlichen Vereinsgeschehen, obgleich des Öfteren von der Vorstandschaft die Beteiligung an Veranstaltungen und Vorhaben gerügt werden musste
Der Verein, der 2015 mit 302 Mitgliedern zum zweitgrößten Ortsverein zählte, hat sich trotz aufgetretener Schwierigkeiten und Veränderungen in den Gesellschaftsbräuchen getreu seiner Vereinslosung "Fröhlichkeit-Geselligkeit-Brüderlichkeit" bis heute in der Vereinswelt einen beständigen Platz bewahrt und hat bei der Gestaltung der Freizeit mit Menschlichkeit und Geselligkeit entscheidend dazu beigetragen, die heute oft nur vom Egoismus beherrschte Gesellschaft, lebenswert zu erhalten.
Mögen diese Tugenden den künftigen Vereinsmitgliedern Kraft und Ansporn für einen immerwährenden Fortbestand ihres Vereins und seinen Traditionen verleihen, getreu dem Leitspruch
"Fröhlichkeit-Geselligkeit-Brüderlichkeit"
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Satzung
Neuordnung der Satzung des Vereins „Fröhliche Brüder Dollnstein“
Gültig ab 06.01.1993
§1 Name und Sitz
- Der Verein führt den Namen „Fröhliche Brüder Dollnstein“
- Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden
- Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz „eingetragener Verein“ in der abgekürzten Form „e.V.“
- Der Verein hat seinen Sitz in Dollnstein
§2 Zweck des Vereins
- Der Verein, der sich am 18.10.1890 gebildet hat, hat den Zweck, Kultur, Brauchtum und gesellschaftliche Unterhaltung im öffentlichen Kreise zu pflegen.
- Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede voll geschäftsfähige, männliche Person werden, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet hat und sich im Vollbesitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet.
§4 Eintritt von Mitgliedern
- Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein
- Die Beitrittserklärung ist schriftlich vorzulegen, bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter.
- Über die Aufnahme entscheidet der Ausschuss. Der Eintritt wird mit Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam.
- Die Ablehnung der Aufnahme durch den Ausschuss ist nicht anfechtbar.
- Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
§5 Beendigung der Mitgliedschaft
I. Tod
1. Die Mitgliedschaft endet durch den Tod
II. Austritt
2. Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt
3. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig.
4. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist (Absatz 2) ist rechtzeitiger Zugang der Austrittserklärung an ein Mitglied des Vorstrandes erforderlich.
5. Die Verpflichtung zur Erfüllung der Verbindlichkeiten bleibt vom Ende der Mitgliedschaft unberührt.
III. Ausschluss
6. Die Mitgliedschaft endet außerdem durch Ausschluss
7. Der Ausschluss aus dem Verein ist nur bei wichtigem Grund zulässig. Ein wichtiger Grund ist insbesondere: Wiederholtes vereinsschädigendes Verhalten eines Mitgliedes.
8. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Ausschusses die Mitgliederversammlung.
9. Der Ausschuss hat seinen Antrag dem auszuschließenden Mitglied mindestens 2 Wochen vor der Versammlung mitzuteilen.
10. Dem Betroffenen ist vor Beschlussfassung über den Ausschluss in der Mitgliederversammlung ausreichend Gelegenheit zur persönlichen Rechtfertigung zu geben.
11. Eine schriftlich eingehende Stellungnahme des Mitgliedes ist in der über den Ausschluss entscheidenden Versammlung zu verlesen.
12. Der Ausschluss eines Mitgliedes wird sofort mit der Beschlussfassung wirksam.
13. Der Ausschluss soll dem Mitglied, wenn es bei Beschlussfassung nicht anwesend war, durch den Vorstand unverzüglich mit eingeschriebenem Brief bekannt gemacht werden.
IV. Streichung
14. Ein Mitglied scheidet außerdem mit Streichung der Mitgliedschaft aus dem Verein aus.
15. Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt, wenn das Mitglied mit seinem Beitrag ein Jahr im Rückstand ist und diesen Beitrag auch nach schriftlicher Mahnung durch den Vorstand nicht innerhalb von 3 Monaten entrichtet. Die Mahnung muss mit eingeschriebenem Brief an die letzte beim Verein bekannte Anschrift des Mitgliedes gerichtet werden.
16. In der Mahnung muss auf die bevorstehende Streichung der Mitgliedschaft hingewiesen werden.
17. Die Mahnung ist auch wirksam, wenn die Sendung als unzustellbar zurückkommt.
18. Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, der dem betroffenen Mitglied nicht bekannt gemacht wird.
V. Wiederaufnahme
19. Wer einmal freiwillig oder durch Streichung aus dem Verein ausgeschieden ist, kann nur dann wieder aufgenommen werden, wenn er alle Beiträge, die zwischen seinem Austritt bzw. der Streichung und dem Wiedereintritt fallen, nachentrichtet.
20. Einmal vom Verein ausgeschlossene Mitglieder können nicht mehr aufgenommen werden.
§6 Mitgliedsbeiträge
- Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten.
- Seine Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung.
- Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen und für das Eintrittsjahr voll zu entrichten.
- Eine Aufnahmegebühr wird vorerst nicht erhoben. Die Mitgliederversammlung kann jedoch jederzeit die Erhebung einer Aufnahmegebühr beschließen. Auch deren Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung.
- Sämtliche Zahlungen an den Verein sind Bringschulden.
- Der Ausschuss kann Beitragsermäßigungen oder Beitragsbefreiungen auf Antrag beschließen.
§7 Organe des Vereins
I. Vorstand
1. Zum Vorstand (§26 BGB) gehören der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende.
2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt und vertritt sonach den Verein allein. Im Innenverhältnis ist der 2. Vorsitzende zur Vertretung nur in Fällen berechtigt, in denen der 1. Vorsitzende verhindert ist.
3. Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren bestellt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt.
4. Das Amt eines Mitgliedes des Vorstandes endet mit seinem Ausscheiden aus dem Verein.
5. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
II. Ausschuss
6. Zum Ausschuss gehörten 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassier, Schriftführer und 5 Anschlussmitglieder
7. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass der Vorstand über einen Betrag von DM 1.000,00 (in Worten: Deutsche Mark eintausend) ohne Zustimmung des Ausschusses verfügen kann. Ausgaben in Höhe von DM 1.000,00 bis DM 2.500,00 verlangen die Zustimmung des Ausschusses. Ausgaben über DM 2.500,00 sind von der Mitgliederversammlung zu beschließen. Diese Beschränkung gilt nur Vereinsintern.
§8 Mitgliederversammlung
I. Berufung
1. Die Mitgliederversammlung ist zu berufen,
a) Wenn es das Interesse des Vereins fordert
b) Mindestens jährlich einmal, möglichst im ersten Monat des Kalenderjahres
c) Beim Ausscheiden eines Mitgliedes des Vorstandes binnen 3 Monat
2. In dem Jahr, in dem keine Vorstandswahl stattfindet, hat der Vorstand bzw. der Ausschuss der nach Abs. 1 Buchstabe b) zu berufende Versammlung einen Jahresbericht und eine Jahresabrechnung vorzulegen und die Versammlung über die Entlastung des Vorstandes und Ausschusses Beschluss zu fassen
3. Eine Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Drittel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.
II. Form der Berufung
4. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich, oder durch Bekanntmachung im Eichstätter Kurier, unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zu berufen
5. Die Berufung der Versammlung muss den Gegenstand der Beschlussfassung (Tagesordnung) bezeichnen.
6. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung an die letzte bekannte Mitgliederanschrift bzw. mit dem Tag der Bekanntmachung im Eichstätter Kurier.
III. Beschlussfähigkeit
7. Beschlussfähigkeit ist jede ordnungsgemäß berufende Mitgliederversammlung und zwar ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder.
8. Zur Beschussfassung über die Auflösung des Vereins §41 BGB, ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Vereinsmitglieder erforderlich.
9. Ist eine zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins einberufene Mitgliederversammlung nach Absatz 8 nicht beschlussfähig, so ist vor Ablauf von 4 Wochen seit dem Versammlungstag eine weitere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Die weitere Versammlung darf frühestens 2 Monate nach dem ersten Versammlungstag stattfinden, hat aber jedenfalls spätestens 4 Monate nach diesem Zeitpunkt zu erfolgen.
10. Die Einladung zu der zweiten Versammlung hat einen Hinweis auf die erleichterte Beschlussfähigkeit (Absatz 11) zu enthalten.
11. Die neue Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschlussfähig.
IV. Beschlussfassung
12. Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag von mindestens 5 der Anwesenden ist schriftlich und geheim abzustimmen.
13. Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Wahlen ist diejenige Person gewählt, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
14. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.
15. Zur Änderung des Zweckes des Vereins (§2 der Satzung) ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich, die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.
16. Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins (§41 BGB) ist eine Mehrheit von vier Fünfteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.
V. Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse
17. Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen.
18. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden der Versammlung und dem Protokollführer zu unterschreiben. Wenn mehrere Vorsitzende tätig waren, unterzeichnet der letzte Versammlungsleiter die ganze Niederschrift.
19. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.
§9 Vereinslokal
Das Vereinslokal wird jährlich gewechselt. Die Wahl des Vereinslokals kann mit den anderen örtlichen Vereinen abgestimmt werden. Vereinswirt kann nur werden, wer gleichzeitig Vereinsmitglied ist.
§10 Todesfälle
Beim Ableben eines Vereinsmitgliedes wird für jedes Mitglied ein Sonderbeitrag fällig. Die Hinterbliebenen des Verstorbenen erhalten von diesem Sonderbeitrag eine von der Mitgliederversammlung festgelegte Summe. Der Rest wird zur Begleichung der entstandenen Unkosten des Vereins verwendet. Sind weniger als 100 Mitglieder im Verein vereinigt, steht diesem offen, eine neue Regelung zu beschließen.
§11 Ehrungen
Jedes Mitglied, das länger als 5 Jahre im Verein ist, und das 70. Lebensjahr vollendet hat, erhält die Ehrenmitgliedschaft. Das Mitglied ist zugleich beitragsfrei.
§12 Auflösung
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Marktgemeinde Dollnstein, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§13 Beschluss
Über alle, die hier nicht vorgesehenen Fälle, entscheidet die Vorstandschaft. Es hat sich jedes Mitglied den beschlossenen Änderungen zu unterwerfen.
Die Satzung wurde durch die ordentliche Mitgliederversammlung vom 06.01.1993 beschlossen. Sie tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Ingolstadt in Kraft und setzt die Satzung in der Fassung vom Januar 1973 außer Kraft.
Dollnstein, den 06.01.1993
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